Mit dem Angebot der Nachholbildung können Erwachsene Personen das eidg. Fähigkeitszeugnis FaBe bzw. FaGe erlangen. Die Absolventinnen/Absolventen besuchen hierfür Berufsbegleitend an der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales sowie bei der OdA GS Aargau, entsprechend ihrer Vorbildung Modulkurse, welche gezielt auf die eidg. Abschlussprüfung vorbereiten.
Die Nachholbildung ist für Personen gedacht, welche den zeitlichen Freiraum und die Fähigkeit haben, ihr Lernen neben Schule und Praxis zu einem grossen Teil selbständig zu organisieren und zu gestalten.
1. Schritt (jederzeit möglich)
Formale Prüfung der Voraussetzungen durch Doris Hauser, Berufsinspektorin Gesundheits- und Sozialbereich Kanton Aargau, BKS: doris.hauser(at)ag.ch Tel. 062 835 22 33
2. Schritt
Beratungsgespräch bei der OdA GS Aargau, Brugg
(Aufgebot erfolgt auf Grund Zulassung durch Doris Hauser)
3. Schritt
Abschluss einer schriftlichen Modulvereinbarung (inkl. Bestätigung des Arbeitgebers für die Durchführung der praktischen Prüfung), gilt gleichzeitig als Anmeldung bei der Berufsfachschule.
Bedeutung für Anstellungsbetriebe
Ausbildungsbeginn ist jeweils im August. Der erster Bildungsgang startet im August 2011.
Die Nachholbildung dauert 2 Jahre, analog der verkürzten Ausbildung.
Die Nachholbildung umfasst insgesamt 106 Ausbildungstage, dies entspricht 848 Lektionen. Deren Besuch ist fakultativ, wird aber für das erfolgreiche Bestehen des Qualifikationsverfahrens dringend empfohlen:
Berufsschule 75 Tage 600 Lektionen
üK 16 Tage 128 Lektionen
Selbststudium 15 Tage 120 Lektionen
Total 106 Tage 848 Lektionen
Um den Transfer des Gelernten zu sichern, muss das Arbeitspensum während der Nachholbildung mind. 50% betragen. Als Obergrenze wird ein Pensum von max. 80% empfohlen, sofern der ABU (Allgemeinbildender Unterricht) bei Ausbildungsbeginn bereits abgeschlossen ist.
Der Abschluss erfolgt jeweils im Frühling mittels regulärem Qualifikationsverfahren FaBe. Dieses umfasst drei Prüfungsteile: Berufskenntnisse schriftlich, Berufskenntnisse mündlich und praktische Arbeit im Anstellungsbetrieb. Die Nachholbildung wird mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) abgeschlossen.
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren FaBe nach Art. 32 BBG wird vom Kanton eine Gebühr von Fr. 300.00 erhoben (vergl. Schritt 1).
Die Kosten für die gesamte weitere Ausbildung betragen rund Fr. 3‘000.00. (üK-Kosten, Lehrmittel). Absolventinnen/Absolventen mit Wohnort ausserhalb des Kantons Aargau werden die Kosten für den Berufsschulunterricht ebenfalls in Rechnung gestellt.
Ausbildungsbeginn
Der Start mit der Module ist jeweils im August.
Beim Besuch sämtlicher Module dauert die Nachholbildung mind. 2 Jahre, max. 4 Jahre.
Praktische Tätigkeit während der Nachholbildung
Um den Transfer des Gelernten zu sichern, muss das Arbeitspensum während der Nachholbildung mind. 50% betragen. Beim Besuch aller Module innerhalb von 2 Jahren liegt die Obergrenze bei 60%.
Der Abschluss erfolgt jeweils im Spätfrühling mittels regulärem Qualifikationsverfahren FaGe. Dieses umfasst zwei Prüfungsteile: Berufskenntnisse schriftlich und praktische Arbeit im Anstellungsbetrieb. Die Ausbildung wird mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) abgeschlossen.
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren FaGe nach Art. 32 wird vom Kanton eine Gebühr von CHF 300 erhoben (siehe 1. Schritt).
Beim Besuch aller Module betragen die Ausbildungskosten rund Fr. 5‘000.00. (inkl. üK-Kosten und Lehrmittel). Diese werden den Absolventinnen/Absolventen direkt in Rechnung gestellt.
Absolventinnen/Absolventen mit Wohnort ausserhalb des Kantons Aargau werden die Kosten für den Berufsschulunterricht ebenfalls in Rechnung gestellt.
Wir sind gerne für Sie da!
Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales (OdA GS Aargau) .
Badenerstrasse 9 . 5200 Brugg . Telefon 056 460 71 20 . info(at)oda-gsag.ch
OdA GS Aargau . Badenerstrasse 9 . 5200 Brugg . Telefon 056 460 71 20 . Fax 056 460 71 21 . info(at)oda-gsag.ch