Nachholbildung FaBe und FaGe für Erwachsene

Was ist eine Nachholbildung?

Mit dem Angebot der Nachholbildung können Erwachsene Personen das eidg. Fähigkeitszeugnis FaBe bzw. FaGe erlangen.   Die Absolventinnen/Absolventen besuchen hierfür Berufsbegleitend an der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales sowie bei der OdA GS Aargau, entsprechend ihrer Vorbildung Modulkurse, welche gezielt auf die eidg. Abschlussprüfung vorbereiten.
Die Nachholbildung ist für Personen gedacht, welche den zeitlichen Freiraum und die Fähigkeit haben, ihr Lernen neben Schule und Praxis zu einem grossen Teil selbständig zu organisieren und zu gestalten.

Die Nachholbildung richtet sich an Personen, welche

  • Berufserfahrung im Gesundheitswesen vorweisen können, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben.
  • Ihre Chancen für eine berufliche Weiterentwicklung nutzen und ihr Fachwissen vertiefen möchten.
  • Einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss als Fachfrau/Fachmann Gesundheit erwerben möchten.

Voraussetzungen 

  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung. (Die weiteren Voraussetzungen für die berufliche Erfahrung im entsprechenden Fachbereich, entnehmen Sie bitte den unten angefügten Merkblättern.)
  • Abschluss des ABU (Allgemeinbildender Unterricht); kann auch während der Nachholbildung absolviert werden.
  • Gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse.
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Durchführung der IPA (integrierte parktische Prüfung).
  • Anstellung in einem Betrieb des Gesundheits- beziehungsweise Sozialbereiches mit mind. einem 50%-Pensum.
  • Zulassungsbestätigung der zuständigen Berufsinspektorin.
    Im Kanton Aargau ist dies Doris Hauser.

Anmeldung

1. Schritt (jederzeit möglich)
Formale Prüfung der Voraussetzungen durch Doris Hauser, Berufsinspektorin Gesundheits- und Sozialbereich Kanton Aargau, BKS: doris.hauser(at)ag.ch Tel. 062 835 22 33

2. Schritt
Beratungsgespräch bei der OdA GS Aargau, Brugg
(Aufgebot erfolgt auf Grund Zulassung durch Doris Hauser)

3.  Schritt
Abschluss einer schriftlichen Modulvereinbarung (inkl. Bestätigung des Arbeitgebers für die Durchführung der praktischen Prüfung), gilt gleichzeitig als Anmeldung bei der Berufsfachschule.

Bedeutung für Anstellungsbetriebe

  • Sie schliessen keinen Lehrvertrag ab sondern eine Weiterbildungsvereinbarung.
  • Mit der Unterschrift auf der Modulvereinbarung bestätigt der Anstellungsbetrieb, dass die praktische Prüfung in der Institution absolviert werden kann. Der Aufwand hat denselben Umfang, wie bei den Lernenden der 3-jährigen Ausbildung. Da das Qualifikationsverfahren ab 2012 (neue BiVo) auf nationaler Ebene noch nicht geklärt ist, können hierzu noch keine genaueren Angaben gemacht werden.
  • Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, die üK-Kosten zu übernehmen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Absolventinnen/Absolventen mittels einer Verpflichtung über den Abschluss der Ausbil-dung hinaus an den Betrieb zu binden.
  • Sie legen den Lohn individuell fest. Da keine Pflicht für eine Kostenübernahme durch die Institution besteht, kein Lehrvertrag abgeschlossen wird und damit die Möglichkeit für eine Verpflichtung besteht, empfiehlt die OdA GS Aargau von einem Lehrlingslohn abzusehen.
  • Die Absolventin/der Absolvent bekommt weder ein Schulzeugnis von der BFGS noch einen halbjährlichen Bildungsbe-richt von Ihrer Institution. D.h. es gibt entsprechend keine Erfahrungsnoten für das Qualifikationsverfahren.
  • Es gibt keine Vorgabe für die Lernbegleitung, allerdings versteht es sich von selbst, dass ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss eine entsprechende Praxisbegleitung voraussetzt.

Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung

Merkblatt Nachholbildung FaBe

Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbeginn ist jeweils im August. Der erster Bildungsgang startet im August 2011.

Ausbildungsdauer

Die Nachholbildung dauert 2 Jahre, analog der verkürzten Ausbildung.

Umfang

Die Nachholbildung umfasst insgesamt 106 Ausbildungstage, dies entspricht 848 Lektionen. Deren Besuch ist fakultativ, wird aber für das erfolgreiche Bestehen des Qualifikationsverfahrens dringend empfohlen:

Berufsschule     75 Tage 600 Lektionen

üK                        16 Tage 128 Lektionen

Selbststudium   15 Tage 120 Lektionen

Total 106 Tage 848 Lektionen

 
Praktische Tätigkeit während der Nachholbildung

Um den Transfer des Gelernten zu sichern, muss das Arbeitspensum während der Nachholbildung mind. 50% betragen. Als Obergrenze wird ein Pensum von max. 80% empfohlen, sofern der ABU (Allgemeinbildender Unterricht) bei Ausbildungsbeginn bereits abgeschlossen ist. 

Abschluss

Der Abschluss erfolgt jeweils im Frühling mittels regulärem Qualifikationsverfahren FaBe. Dieses umfasst drei Prüfungsteile: Berufskenntnisse schriftlich, Berufskenntnisse mündlich und praktische Arbeit im Anstellungsbetrieb. Die Nachholbildung wird mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) abgeschlossen.

Kosten

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren FaBe nach Art. 32 BBG wird vom Kanton eine Gebühr von Fr. 300.00 erhoben (vergl. Schritt 1).
Die Kosten für die gesamte weitere Ausbildung betragen rund Fr. 3‘000.00. (üK-Kosten, Lehrmittel). Absolventinnen/Absolventen mit Wohnort ausserhalb des Kantons Aargau werden die Kosten für den Berufsschulunterricht ebenfalls in Rechnung gestellt.

Nachholbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit

Merkblatt Nachholbildung FaGe

Ausbildungsbeginn

Der Start mit der Module ist jeweils im August.


Ausbildungsdauer

Beim Besuch sämtlicher Module dauert die Nachholbildung mind. 2 Jahre, max. 4 Jahre.


Module

  • Insgesamt umfasst die Ausbildung 8 Module.
  • Die Module bestehen aus total 80 Schul- und 20 ÜK-Tagen (Überbetriebliche Kurse). Hinzu kommen insgesamt 60 Lektionen Selbststudium.
  • Die Module sind in der Regel in Blöcken von 3 Tagen geplant. Etwa jede zweite Woche findet ein solcher Schul- respektive ÜK-Block statt.
  • Nach Abschluss der einzelnen Module wird eine Bestätigung ausgestellt.
  • Je nach Vorbildung und Erfahrung kann auf den Besuch einzelner Module verzichtet werden.

Modulübersicht

Modulbeschreibung

Praktische Tätigkeit während der Nachholbildung

Um den Transfer des Gelernten zu sichern, muss das Arbeitspensum während der Nachholbildung mind. 50% betragen. Beim Besuch aller Module innerhalb von 2 Jahren liegt die Obergrenze bei 60%.

Abschluss

Der Abschluss erfolgt jeweils im Spätfrühling mittels regulärem Qualifikationsverfahren FaGe. Dieses umfasst zwei Prüfungsteile: Berufskenntnisse schriftlich und praktische Arbeit im Anstellungsbetrieb. Die Ausbildung wird mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) abgeschlossen.

Kosten

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren FaGe nach Art. 32 wird vom Kanton eine Gebühr von CHF 300 erhoben (siehe 1. Schritt).
Beim Besuch aller Module betragen die Ausbildungskosten rund Fr. 5‘000.00. (inkl. üK-Kosten und Lehrmittel). Diese werden den Absolventinnen/Absolventen direkt in Rechnung gestellt.
Absolventinnen/Absolventen mit Wohnort ausserhalb des Kantons Aargau werden die Kosten für den Berufsschulunterricht ebenfalls in Rechnung gestellt.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da!
Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales (OdA GS Aargau) .
Badenerstrasse 9 . 5200 Brugg . Telefon 056 460 71 20 . info(at)oda-gsag.ch

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