Ausbildungsplatzförderung

Ausbildungsbetrieb werden?

Für die Ausbildung von Lernenden im Gesundheits- und Sozialbereich muss Ihr Betrieb über eine Ausbildungsbewilligung verfügen. Diese erteilt die Bildungsinspektion Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau. Welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie die Bildungsbewilligung erhalten, erfahren Sie auf der Website des Kantons:
Erlangung der Bildungsbewilligung und Merkblatt zur Bildungsbewilligung

10 gute Gründe

Sie bilden qualifizierte Nachwuchskräfte aus und leisten so einen Beitrag für die Zukunft Ihres Betriebes und die Branche. Lernende leisten produktive Arbeit. Das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand fällt für Sie positiv aus. Ihre Mitarbeitenden sind auf dem neusten Stand, dank den Fragen und Ansprüchen der Lernenden. Die jugendliche Frische und Spontanität bereichert die Atmosphäre in Ihrem Betrieb. Sie bleiben am Puls der Zeit, denn Jugendliche kennen die Trends derer Generation und damit die Trends der Zukunft. Sie geben Jugendlichen die Chance, auf einen erfolgreichen Start in die berufliche Laufbahn. Sie fördern Ihren Bekanntheitsgrad und Ihr Image, denn zufriedene Lernende werben in ihrem Umfeld für Sie. Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre aufgeschlossene Haltung gegenüber Jugendlichen wirken auf Bewohner, Patienten, Angehörige und Mitarbeitende sympathisch. Nutzen Sie das Potential der Jugendlichen: Sie sind kreativ und bringen unkonventionelle Ideen und Lösungsvorschläge ein. Für Betriebe im Gesundheitsbereich: Sie erfüllen so die Ausbildungsverpflichtung und können auf dem Markt bestehen. Sie möchten ausbilden, sich aber nur auf die Vermittlung Ihrer Kernkompetenzen konzentrieren?

Mit dem Ausbildungsverbund der OdA GS Aargau AG besteht ab 2012 für jeden Betrieb der Gesundheits- und Sozialbranche die Möglichkeit, sich an der Ausbildung zu beteiligen und damit die Zukunft der Branche und den Versorgungsauftrag sicher zu stellen.

Ausbildungsaufsicht und Beratung

Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung zuständig. Im Kanton Aargau sind speziell ausgebildete Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren in der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule verantwortlich.

Die Berufsinspektorin für Gesundheits- und Sozialberufe berät und begleitet Sie bei Sachfragen und beruflichen Schwierigkeiten gerne. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den an der beruflichen Grundbildung beteiligten Partnern.

Berufsinspektorat

Mirjam Hurtado
Berufsinspektorin für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Bachstrasse 15
5001 Aarau

062  835 22 33
Email

Berufsinspektorat

Roy Ferrari
Berufsinspektor für Fachleute Betreuung EFZ

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Bachstrasse 15
5001 Aarau

062  835 22 09
Email