Ausbildungsverpflichtung
Datenerhebung
Die Erhebung der Daten 2023 findet vom 08. Januar bis 11. Februar 2024 statt. Hier finden Sie die Ausbildungsverpflichtung Startseite.
Das Zeitfenster Ein- und Verkauf von Ausbildungspunkten ist vom 04. bis 22. März 2024 geöffnet. Das Dokument finden Sie hier.
Schulung Ausbildungsverpflichtung
Die Präsentation der Schulung finden Sie hier.
Datendeklaration 2022
Den Bericht der Datendeklaration 2022 können Sie hier einsehen.
Der Benchmark 2022 wird auf der Webseite des Kanton Aargaus im Septemer 2023 aufgeschaltet.
Berechnung eines Dreijahresschnittes
Bei Fragen können Sie Frau Stephanie Bühler kontaktieren. Sie erreichen sie per Email oder telefonisch unter 062 835 20 49.
Gesetzliche Grundlagen
Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (DGS) hat die OdA GS Aargau AG mittels Leistungsvereinbarung damit beauftragt, die Ausbildungsverpflichtung (ABV) operativ umzusetzen. Die OdA GS Aargau AG ist somit für die Datenerfassung der Ausbildungsverpflichtung zuständig. Die Ausbildungsverpflichtung ist im Gesundheitsgesetz und in der Gesundheitsverordnung des Kantons Aargau geregelt. Die Erlasse sind über folgende Links abrufbar:
- Gesundheitsgesetz (GesG) vom 20. Januar 2009 (Stand 01.01.2016) (GesG; SAR 301.100)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV; SAR 301.111) vom 11. November 2009 (Stand 01.01.2016) mit Anhängen 1-3
Die Ausbildungsverpflichtung beinhaltet einerseits die individuelle Berechnung des geforderten Ausbildungspunkte-Soll pro Betrieb und andererseits die Deklaration der erbrachten Ausbildungsleistungen sowie die daraus resultierenden Abweichungen.
Im Sinne der Datentransparenz werden jährlich die jeweiligen Soll-Ausbildungswerte sowie die Erfüllung pro Betrieb offengelegt. Weiterführende Informationen zu der Ausbildungsverpflichtung finden Sie auf der Webseite des DGS.
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Kontakt
Ruth Fischer
Bereichsleiterin Entwicklung & Beratung
OdA GS Aargau AG
Badenerstrasse 9
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056 460 71 25
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