Soziales
Seline Cutecchia Stv. Bildungsverantwortliche Soziales Sek II JavaScript is required to reveal this message.

Fachfrau/-mann Betreuung Menschen mit Beeinträchtigung, Nachholbildung

Fachpersonen Betreuung, Nachholbildung EFZ – Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung begleiten Menschen mit geistigen, psychischen und/oder körperlichen Einschränkungen im Alltag. Sie erkennen individuelle Bedürfnisse und bieten gezielte Unterstützung, etwa wenn sich die betreuten Personen in ihrer Umgebung nur schwer orientieren können oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

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Einblick in den Arbeitsalltag

Aufgaben

Ein zentraler Teil der Arbeit besteht darin, Alltag und Freizeit sinnvoll zu strukturieren. Die Fachpersonen Betreuung begleiten die betreuten Personen bei alltäglichen Aktivitäten wie dem Einkaufen, beim Essen – oder übernehmen diese bei Bedarf vollständig. Weitere Aufgaben können die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Kochen oder bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sein.

Fachpersonen Betreuung fördern die Selbstständigkeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten und tragen so zu einem möglichst selbstbestimmten Leben der betreuten Menschen bei. Dabei setzen sie sich empathisch und professionell mit herausfordernden Situationen auseinander – beispielsweise im Umgang mit Aggression, Krankheit oder mit dem Sterben.

Zukunftsaussichten

Nach dem Abschluss als Fachperson Betreuung, Nachholbildung EFZ – Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung eröffnen sich vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Diese dienen dazu, fachliche Kompetenzen gezielt zu vertiefen, sich auf bestimmte Themenbereiche zu spezialisieren oder neue berufliche Perspektiven zu erschliessen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Facts

Dauer der Ausbildung

2 Jahre

Lernorte
  • Ausbildungsbetrieb
  • Berufsfachschule
  • OdA für überbetriebliche Kurse
Voraussetzungen
  • Berufserfahrung: 
    Insgesamt 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens 2 Jahre bzw. 24 Monate bei einem Pensum von 80–100 % im angestrebten berufsspezifischen Betreuungsbereich.
  • Zulassung: 
    Für genauere Informationen zur Anmeldung und zur Zulassung wenden Sie sich an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons
  • Beschäftigungsgrad:
    Die OdA GS Aargau AG empfiehlt ein Mindestpensum von 50 % während der Ausbildung, sofern die erforderliche Berufserfahrung bereits erworben wurde.
  • Allgemeinbildung: 
    Abschluss im allgemeinbildenden Unterricht (ABU). Dieser ist vor oder während der Nachholbildung zu absolvieren, falls keine Dispensation vorliegt.
  • Gute Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Diese müssen mittels Deutschtest oder Einreichung eines anerkannten Zertifikates nachgewiesen werden
  • Arbeitgeberin: 
    Schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Nachholbildung.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen - Kanton Aargau
Arbeitsorte
  • Institutionen für Menschen mit einer Beeinträchtigung
  • Wohngruppen
  • Geschützte Arbeitsorte/Werkstätten
  • Heilpädagogische Schulen

Zulassung zur Nachholbildung

Sonnenseiten

Schattenseiten

«Ich will dazu beitragen, dass die Distanz gegenüber Menschen mit einer Beeinträchtigung abgebaut wird.»

Harouna Djiro, Fachmann Betreuung, EFZ-Nachholbildung in Ausbildung

Häufige Fragen

Berufsfachschule 

  • 1. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche
  • 2. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche

OdA für überbetriebliche Kurse 

  • 1. Ausbildungsjahr: 10 Tage
  • 2. Ausbildungsjahr: 6 Tage
  • Bei Absolvierung aller Module betragen die Ausbildungskosten rund 4000 CHF