Gesundheit Soziales
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Bildung – Ausbildungsverpflichtung

Die Ausbildungsverpflichtung (ABV) regelt die Ausbildungsleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen im Kanton Aargau. Sie basiert auf dem Gesundheitsgesetz (GesG) und der Gesundheitsverordnung (GesV) und wird von der OdA GS Aargau im Auftrag des Kanton Aargaus operativ umgesetzt.

Ziel ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ausbildungsangebots durch Festlegung und Überwachung der Ausbildungsleistung jedes Betriebs. Transparenz und Datenerhebung stehen dabei im Fokus.

Ausbildungsverpflichtung

Fragen zur Ausbildungsverpflichtung?

Wir sind zuständig für die operative Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau und stehen euch für sämtliche Fragen gerne zur Verfügung. Bei rechtlichen und strategischen Fragen könnt ihr euch direkt an die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales DGS) wenden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Ziel

Die Ausbildungsverpflichtung (ABV) wurde eingeführt, um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Sie verpflichtet Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) mit Betriebsbewilligungen im Kanton Aargau, eine bestimmte Zahl an Ausbildungsplätzen anzubieten.

Wer ist betroffen?

Spitäler sowie stationäre Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) mit Betriebsbewilligungen im Kanton Aargau.

Wie berechnet sich das Ausbildungspunkte-Soll?

Das Ausbildungspunkte-Soll wird individuell für jeden Betrieb berechnet, basierend auf Faktoren wie der Betriebsgröße und dem Leistungsspektrum. Es gibt einen Toleranzwert von 10 %. Betriebe, die das Soll nicht erfüllen, sind zu einer Ersatzabgabe verpflichtet, während Betriebe, die das Soll übertreffen, einen Bonus erhalten. Die genauen Werte werden jährlich...

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Was machen wir, wenn wir das Ausbildungspunkte-Soll nicht erreichen?

Betriebe können Ausbildungspunkte von anderen Betrieben erwerben, um das Soll zu erfüllen. Wenn ein Betrieb das Soll nicht erfüllt, wird eine Maluszahlung fällig.

Häufige Fragen

Die Ausbildungsverpflichtung (ABV) wurde eingeführt, um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Sie verpflichtet Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) mit Betriebsbewilligungen im Kanton Aargau, eine bestimmte Zahl an Ausbildungsplätzen anzubieten. Die Berechnung der Ausbildungsleistung erfolgt auf Basis eines individuellen Ausbildungspunkte-Solls, das jährlich festgelegt wird.

Das Ausbildungspunkte-Soll wird aufgrund des 3-Jahresdurchschnitts individuell für jeden Betrieb berechnet, basierend auf Faktoren wie der Betriebsgröße und dem Leistungsspektrum. Betriebe, die das Soll nicht erfüllen, sind zu einer Ersatzabgabe verpflichtet, während Betriebe, die das Soll übertreffen, einen Bonus erhalten. Die genauen Werte werden jährlich von der Abteilung Gesundheit festgelegt.

Mehr informationen

Bei Fragen können Sie Herrn Thyl Hablitz kontaktieren. Sie erreichen ihn per Email oder telefonisch unter 062 835 44 30.

Wenn ein Betrieb das Soll nicht erfüllt, wird eine Maluszahlung fällig. Die Höhe der Maluszahlung beträgt 200 % der Differenz zwischen dem Soll- und den tatsächlich erbrachten Ausbildungspunkten. Diese Zahlung erfolgt im Rahmen einer Spezialfinanzierung. Betriebe können auch Ausbildungspunkte von anderen Betrieben erwerben, um das Soll zu erfüllen.

Betriebe, die ihr Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, können ihre überschüssigen Punkte an Betriebe verkaufen, die das Soll nicht erreichen. Dies bietet eine flexible Möglichkeit, die Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen und gleichzeitig die Ausbildungskapazitäten im Kanton zu optimieren. 

Formular für den Verkauf von Ausbildungspunkten

Die operative Umsetzung der ABV im Kanton Aargau liegt bei der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG (OdA GS Aargau AG). Für rechtliche und strategische Fragen ist hingegen die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) verantwortlich. Betriebe können sich bei Fragen zur Umsetzung oder zu den Ausbildungsleistungen direkt an die OdA GS Aargau AG oder die zuständige Fachstelle Fachkräfte Gesundheit wenden.