Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ, Nachholbildung (NHB)

Fachpersonen Gesundheit, EFZ Nachholbildung (NHB) sind in Spitälern, Pflegezentren, psychiatrischen Kliniken, Rehabilitationskliniken oder in der Spitex tätig. Sie übernehmen eine zentrale Rolle im Alltag ihrer Klient:innen. Der Beruf erfordert Flexibilität, da auch Nacht- und Wochenenddienste zum Alltag gehören.

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Einblick in den Arbeitsalltag

Aufgaben

Zum Aufgabenbereich gehören die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden sowie bei der korrekten Einnahme von Medikamenten. Auch begleiten sie Klient:innen zu Arztterminen und stellen sicher, dass wichtige Informationen zwischen den Beteiligten weitergegeben werden.

Darüber hinaus werden einfache medizinische Kontrollen durchgeführt, etwa das Messen von Blutdruck und Körpertemperatur. Mit einem offenen Ohr und einem Blick fürs Detail tragen Fachpersonen Gesundheit wesentlich zu einem angenehmen, sicheren und unterstützenden Umfeld bei.

Zukunftsaussichten

Nach der Ausbildung zur Fachperson Gesundheit, Nachholbildung EFZ gibt es viele Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, die den Karriereweg erweitern und neue berufliche Perspektiven schaffen. Diese reichen von höheren Fachqualifikationen bis hin zur Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Facts

Dauer der Ausbildung 2 Jahre
Lernorte
  • Ausbildungsbetrieb
  • Berufsfachschule
  • OdA für überbetriebliche Kurse
Voraussetzungen
  • Berufserfahrung: 
    Insgesamt 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens 3 Jahre bzw. 36 Monate bei einem Pensum von 80–100 % im angestrebten Gesundheitsbereich.
  • Zulassung 
    Für genauere Informationen zur Anmeldung und zur Zulassung wenden Sie sich an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons
  • Beschäftigungsgrad:
    Die OdA GS Aargau AG empfiehlt ein Mindestpensum von 50 % während der Ausbildung, sofern die erforderliche Berufserfahrung bereits erworben wurde.
  • Allgemeinbildung: 
    Abschluss im allgemeinbildenden Unterricht (ABU). Dieser ist vor oder während der Nachholbildung zu absolvieren, falls keine Dispensation vorliegt.
  • Gute Deutschkenntnisse auf Niveau B1: 
    Diese müssen mittels Deutschtest oder Einreichung eines anerkannten Zertifikates nachgewiesen werden
  • Arbeitgeberin: 
    Schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Nachholbildung.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen - Kanton Aargau
Arbeitsorte
  • Alters- und Pflegeheime
  • Spitäler
  • Spitex-Organisationen
  • Rehabilitationskliniken
  • Psychiatrische Kliniken
  • Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Zulassung zur Nachholbildung

Sonnenseiten

Schattenseiten

«Mein aufgeschlossenes Naturell und mein Flair für ältere Menschen helfen mir dabei, die Würde der Klient:innen im Alltag zu wahren.» 

Emira Lopez, Fachfrau Gesundheit, Nachholbildung in Ausbildung

Häufige Fragen

Berufsfachschule Gesundheit und Soziales in Brugg oder in Rheinfelden

  • 1. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche
  • 2. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche

Beim Zulassungsverfahren wird geprüft, ob der Allgemeinbildende Unterricht nachgeholt werden muss. Dieser findet im 1. Ausbildungsjahr an jeweils einem Abend pro Woche statt (keine Kosten).

OdA für überbetriebliche Kurse 

  • 1. Ausbildungsjahr: 14 Tage
  • 2. Ausbildungsjahr: 10 Tage
  • Bei Absolvierung aller Module betragen die Ausbildungskosten rund 4500 CHF