Soziales
Seline Cutecchia Stv. Bildungsverantwortliche Soziales Sek II JavaScript is required to reveal this message.

Fachfrau/-mann Betreuung Kinder EFZ, Nachholbildung (NHB)

Fachpersonen Betreuung EFZ, Nachholbildung – Fachrichtung Kinder begleiten und betreuen Kinder unterschiedlicher Altersgruppen in ihrem Alltag. Sie schaffen eine sichere, unterstützende und entwicklungsfördernde Umgebung, in der sich die Kinder wohlfühlen und individuell entfalten können.

Personen, die keine gesetzliche Lehrzeit absolviert haben oder in einem Zweitberuf noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erwerben möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.

NHB Fa Be K Vanessa Putame 04

Einblick in den Arbeitsalltag

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Fachperson Betreuung Kinder EFZ gehört es, die Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu unterstützen. Sie planen und gestalten gemeinsam mit den Kindern altersgerechte Aktivitäten, die Freude bereiten und die Möglichkeit bieten die Welt und die eigenen Fähigkeiten zu entdecken. 


Ein zentraler Aspekt für eine gelingende Zusammenarbeit mit den Kindern ist eine vertrauensvolle und professionelle Beziehungsgestaltung.

Zukunftsaussichten

Nach dem Abschluss als Fachperson Betreuung EFZ – Fachrichtung Kinder eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven in Bereichen wie Kinderbetreuung, Sozialpädagogik, Heilpädagogik oder Familienbegleitung. Der Einsatz ist in unterschiedlichsten Institutionen möglich – etwa in Kindertagesstätten, Horten, Schulen oder sozialen Einrichtungen.

Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten die Chance, sich fachlich zu spezialisieren, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben oder Verantwortung in Leitungsfunktionen zu übernehmen. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, zum Beispiel mit einer eigenen Betreuungseinrichtung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Facts

Dauer der Ausbildung 2 Jahre
Lernorte
  • Ausbildungsbetrieb
  • Berufsfachschule
  • OdA für überbetriebliche Kurse
Voraussetzungen
  • Berufserfahrung: 
    Insgesamt 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon mindestens 2 Jahre bzw. 24 Monate bei einem Pensum von 80–100 % im angestrebten berufsspezifischen Betreuungsbereich.
  • Zulassung:
    Für genauere Informationen zur Anmeldung und zur Zulassung wenden Sie sich an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons
  • Beschäftigungsgrad:
    Die OdA GS Aargau AG empfiehlt ein Mindestpensum von 50 % während der Ausbildung, sofern die erforderliche Berufserfahrung bereits erworben wurde.
  • Allgemeinbildung: 
    Abschluss im allgemeinbildenden Unterricht (ABU). Dieser ist vor oder während der Nachholbildung zu absolvieren, falls keine Dispensation vorliegt.
  • Gute Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Diese müssen mittels Deutschtest oder Einreichung eines anerkannten Zertifikates nachgewiesen werden
  • Arbeitgeberin: 
    Schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Nachholbildung.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen - Kanton Aargau
Arbeitsorte
  • Kindertagesstätten
  • Kinderkrippen
  • Kinderheime
  • Tagesschulen
  • Horte

Zulassung zur Nachholbildung

Sonnenseiten

Schattenseiten

«Zu sehen, wie ein Kind mit einer anderen Muttersprache dank unserer Unterstützung Deutsch lernt, war ein unvergesslicher Moment.»

Vanessa Putame, Fachfrau Betreuung, Nachholbildung in Ausbildung

Häufige Fragen

Berufsfachschule 

  • 1. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche
  • 2. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche

OdA für überbetriebliche Kurse 

  • 1. Ausbildungsjahr: 10 Tage
  • 2. Ausbildungsjahr: 6 Tage
  • Bei Absolvierung aller Module betragen die Ausbildungskosten rund 4000 CHF