Fachfrau/-mann Betreuung Menschen im Alter EFZ, Nachholbildung
Fachpersonen Betreuung EFZ, Nachholbildung – Fachrichtung Menschen im Alter (MiA) begleiten und betreuen Menschen im Alter in ihrem Alltag. Sie schaffen eine sichere und unterstützende Umgebung, stärken die Selbstbestimmung und fördern die Teilhabe und Lebensqualität der begleiteten Menschen.
Personen, die keine gesetzliche Lehrzeit absolviert haben oder in einem Zweitberuf ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erwerben möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.
Einblick in den Arbeitsalltag
Aufgaben
Als Fachperson Betreuung EFZ, Fachrichtung Menschen im Alter, begleitest du Menschen in ihrem Alltag und unterstützt sie dabei, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Du orientierst dich an ihren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Gewohnheiten und gestaltest gemeinsam mit ihnen Aktivitäten, die Freude bereiten, soziale Kontakte fördern und vorhandene Ressourcen stärken.
Eine vertrauensvolle und professionelle Beziehung ist dabei zentral. Sie hilft dir, die Menschen in ihrer Persönlichkeit ernst zu nehmen und sie auch in anspruchsvollen Lebenssituationen passend zu begleiten.
Mit dem Abschluss stehen dir verschiedene Arbeitsfelder offen, zum Beispiel Alters- und Pflegezentren, Tagesstätten oder weitere soziale und sozialmedizinische Einrichtungen. Durch Weiterbildungen kannst du dein Fachwissen vertiefen, dich spezialisieren oder zusätzliche Verantwortung übernehmen. Mögliche Wege sind etwa eine Weiterbildung in der Langzeitpflege und -betreuung, ein Studium in Aktivierung oder Sozialpädagogik oder eine Funktion als Berufsbildner/-in oder Teamleiter/-in. Je nach Weiterbildung gelten unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen.
Facts
Prüfungszulassung
Bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sind insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung erforderlich. Davon müssen mindestens zwei Jahre im Betreuungsbereich Menschen im Alter erworben worden sein. Genauere Informationen zur Anmeldung und Zulassung erhältst du beim Berufsbildungsamt deines Wohnkantons.
Beschäftigungsgrad
Die OdA GS Aargau AG empfiehlt während der Ausbildung ein Mindestpensum von 50 Prozent, sofern die erforderliche Berufserfahrung bereits erworben wurde.
Allgemeinbildung
Der Abschluss im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) ist vor oder während der Nachholbildung zu erwerben, sofern keine Dispensation vorliegt.
Deutschkenntnisse
Gute Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sind erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch einen Deutschtest oder ein anerkanntes Zertifikat.
Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Für die Teilnahme an der Nachholbildung ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich.
Weitere Informationen: Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen – Kanton Aargau
Persönliche Voraussetzungen
- Freude an der Begleitung und Betreuung von Menschen im Alter
- Verantwortungsbewusstsein und Geduld
- Einfühlungsvermögen und respektvoller Umgang
- Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Alters- und Pflegezentren beziehungsweise Alters- und Pflegeheime
- Tagesstätten für Menschen im Alter
- ambulante Angebote für Menschen im Alter
Sonnenseiten
Schattenseiten
Häufige Fragen
Berufsfachschule
- 1. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche
- 2. Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche
OdA für überbetriebliche Kurse
- 1. Ausbildungsjahr: 10 Tage
- 2. Ausbildungsjahr: 6 Tage
- Für angaben bezüglich den Kosten, melden Sie sich gerne bei zodas oder dem Kanton Aargau -> Betriebliche Bildung